Hochzeit
Eheschließung und kirchliche Trauung
Woran Sie bei der Vorbereitung Ihrer kirchlichen Trauung denken sollten
Was ist eine kirchliche Trauung?
Nach evangelischem Verständnis gehört zur Eheschließung die kirchliche Trauung, bei der Gottes Wort über die Lebensgemeinschaft von Frau und Mann verkündigt wird. Das Brautpaar verspricht sich vor Gott und der Gemeinde lebenslange gegenseitige Liebe, Achtung, Fürsorge und Treue. Die Gemeinde erbittet für die Eheleute Gottes Beistand und Segen. Ein Sakrament ist die Ehe nach evangelischem Verständnis nicht.
Nicht selten ist einer der Partner katholisch. Oft werden dann "ökumenische Trauungen" gewünscht. Das heißt, dass Geistliche beider Konfessionen den Gottesdienst gemeinsam leiten. Rechtlich entscheidend ist dann in der Regel, in welcher Kirche die Trauung vollzogen wird. Bei einer rein evangelischen Trauung kann der katholische Partner einen "Dispens von der Pflicht zur katholischen Trauung" einholen. Dann wäre die Trauung auch nach katholischem Recht gültig.
Nach evangelischem Verständnis kann grundsätzlich auch eine kirchliche Trauung gefeiert werden, wenn einer oder beide Partner geschieden wurden. Im Traugespräch wird thematisiert, wie die Geschiedenen mit dem Scheitern der Ehe umgehen und wie sich der neue Ehepartner den Folgen der Scheidung stellt, insbesondere wenn Kinder aus der ersten Ehe vorhanden sind.
Manchmal gehört einer der Partner keiner christlichen Kirche an. Wenn dieser aufrichtig und aufgeschlossen mitfeiern kann, ist auch in diesen Fällen eine kirchliche Trauung möglich. Wichtig wäre in diesen beiden Fällen, dass Sie frühzeitig mit dem Pfarrer/der Pfarrerin in Verbindung treten, da im Zweifelsfall die letzte Entscheidung der Dekan hat.
Zuständigkeit:
Für die Trauung ist die Pfarrerin oder der Pfarrer der Kirchengemeinde zuständig, zu der die Ehefrau oder der Ehemann gehört oder nach der Eheschließung gehören wird.
Soll die Trauung in der Heimatgemeinde durch eine Gastpfarrerin oder einen Gastpfarrer gehalten werden, ist die Zustimmung der Ortspfarrerin oder des Ortspfarrers erforderlich.
Soll die Trauung in einer anderen Gemeinde stattfinden und von einer oder einem der zuständigen Pfarrerinnen/Pfarrer gehalten werden, ist die Zustimmung des Pfarrers oder der Pfarrerin am Trauungsort erforderlich.
Der kirchlichen Trauung muss die Eheschließung auf dem Standesamt vorausgehen. Wenn Sie zur Kirche kommen, sind Sie nach evangelischem Verständnis also schon rechtsgültig verheiratet. Deswegen spielen auch die Trauzeugen keine weitere Rolle im Gottesdienst. Beim Traugottesdienst bekennen Sie sich zu Ihrem Christsein und bitten Gott um seine Begleitung und um den Zuspruch seines Segens.
Der Gottesdienst
Der kirchliche Traugottesdienst beginnt mit dem Einzug in die Kirche. Oft sitzen die Gäste schon in der Kirche, wenn der Pfarrer oder die Pfarrerin, das Brautpaar und die Trauzeugen an der Kirchentüre empfängt und, unter Glockenklang und Orgelmusik in die Kirche geleitet. Natürlich kann die Traugesellschaft auch zusammen in die Kirche einziehen.
Begrüßung, Gebet, Schriftlesungen und Predigt über den Trauspruch folgen. Oft suchen sich die Brautleute den Trauspruch aus der Bibel selbst aus. Unter "Worte fürs Leben" finden Sie einige Vorschläge.
Das anschließende Traubekenntnis kann unterschiedliche Formen haben.
Entweder fragt der Pfarrer oder die Pfarrerin die Brautleute:
N N willst Du N N, die Gott dir anvertraut, als deine Ehefrau lieben und ehren und die Ehe mit ihr nach Gottes Gebot und Verheißung führen - in guten und in schlechten Tagen, solange ihr lebt, so antworte: Ja, mit Gottes Hilfe:
Bräutigam: „Ja, mit Gottes Hilfe.“
Danach wird die Frau gefragt. Auch sie antwortet: „Ja ,mit Gottes Hilfe.“
Möglich ist weiterhin, dass sich die Brautleute nacheinander zueinander bekennen.
Bräutigam: N N, ich nehme dich als meine Ehefrau aus Gottes Hand. Ich will dich lieben und achten, dir vertrauen und treu sein. Ich will dir helfen und für dich sorgen, will dir vergeben, wie Gott uns vergibt. Ich will zusammen mit dir Gott und den Menschen dienen. Solange wir leben. Dazu helfe mir Gott.
Danach bekennt sich die Braut mit den selben Worten.
Oder das Ehepaar bekenntsich gemeinsam oder nacheinander vor der Gemeinde:
Wir wollen in unserer Ehe nach Gottes Willen leben und auf seine Güte vertrauen. Wir wollen in Freud und Leid zusammenhalten unser Leben lang. Wir wollen gemeinsam für andere da sein und tun, was dem Frieden dient. Dazu helfe uns Gott.
Danach werden die Ringe gewechselt, sofern Sie das wollen. Der Segen ist der Mittelpunkt des Gottesdienstes. Zu diesem Segen knien Sie nieder und lassen sich die Hand vom Pfarrer/ der Pfarrerin auflegen.
Im letzten Teil des Gottesdienstes beten wir für das Paar und alle Mitfeiernden. Diese Fürbitte tragen manchmal auch die Trauzeugen oder andere Teilnehmer des Festes vor (und formulieren sie vielleicht sogar selbst). Auch beim Trausegen können neben dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin andere beteiligt sein.
Der Gottesdienst endet mit dem Vaterunser und dem Segen.
Eingerahmt und gegliedert werden die einzelnen Teile des Gottesdienstes durch Musik und Gesang. Meistens spielt die Orgel und begleitet auch die Gemeindelieder. Auch diese können Sie natürlich gerne vorschlagen. Es muss ja nicht unbedingt "Ave Maria" sein. Im Gesangbuch eignen sich besonders die Nummern 170, 209, 238, 240, 316, 321, 322, 334, 425, 582, 592, 637, 638, 644, 648, 650. Viele der Lieder sind auch in der katholischen Kirche bekannt. Manchmal singt oder musiziert natürlich auch jemand solistisch. Darum müssten Sie sich jedoch bitte selbst kümmern.
Manchmal soll die Taufe eines Kindes und die Trauung in einem Gottesdienst gefeiert werden. Das ist freilich gut möglich, nur sollte man darauf achten, dass beide Anlässe ihr notwendiges Gewicht erfahren.
Organisatorisches
Oft wollen die Brautpaare mit ihren Familien einen besonderen Blumenschmuck. Sie können Ihre Wünsche mit der Mesnerin bzw. dem Pfarramt absprechen.
Fotografieren während des Gottesdienstes ist grundsätzlich möglich. Jedoch bitten wir, nur einen Ihrer Gäste damit zu beauftragen. Dass während der Gebete und des Glaubensbekenntnisses nicht fotografiert werden soll, ist selbstverständlich. Bitte machen Sie den jeweiligen Fotografen darauf aufmerksam. Eine Kamera können Sie auch gerne aufstellen.
Die Gebühr für die Trauung ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Das Pfarramt stellt die Rechnung. Die Kollekte der Traugottesdienste ist in der Regel für diakonische Projekte bestimmt. Auch ein anderer Verwendungszweck wäre möglich.